Feststellanlagen – Nachschulung
Themen
Feststellanlagen sind sicherheitsrelevant und erfordern eine gewissenhafte Prüfung vor der Inbetriebnahme und der jährlichen wiederkehrenden Wartung und Prüfung, um ihre Zulassung zu erhalten.
Die Anforderungen an die Ausbildung zum Sachkundigen leiten sich dabei aus der MBO (Musterbauordnung), LBOs (Landesbauordnungen), landesrechtlichen Hausprüfverordnungen und diversen Richtlinien, Normen und Herstelleranforderungen ab. In diesem Seminar vermitteln wir genau diese Kenntnisse.
Ziele Erstschulung
Praxis-Tag 1:
Montagen, elektrische Anschlüsse und Einstellungen der GEZE-Türschließer und Feststellanlagen.
Praxis-Tag 2:
Rechtliche Grundlagen, Normen, Prüfungs- und Wartungsinhalte, Checklisten und Abschlusstest.
Ziele Nachschulung
Praxis-Tag: Wiederholung rechtliche Grundlagen und Normen, Prüfungs- und Wartungsinhalte, Checklisten, Erfahrungsaustausch und Anschlusstest.
Qualifikationsnachweis
Die erfolgreiche Teilnahme wird durch eine Urkunde bestätigt. Die Sachkunde gilt bis auf Widerruf, höchstens jedoch vier Jahre.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme an der Sachkundeschulung sind detaillierte praktische Erfahrungen in der Montage und Einstellung von GEZE-Feststellanlagen. Die Teilnehmer bestätigen mit der Anmeldung, dass sie mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Ingenieurinnen und Ingenieure der entsprechenden Fachrichtungen mit mindestens fünfjähriger Berufserfahrung
- Person mit abgeschlossener handwerklicher Ausbildung oder mit gleichwertiger Ausbildung und mindestens fünfjähriger Berufserfahrung in einer der folgenden technischen Fachrichtungen: Tischler, Trockenbaumonteur, Metallbauer oder Konstruktionsmechaniker.
- Voraussetzung zur Teilnahme an dem 1-tägigen Seminar Zertifikatsverlängerung GS 350 ist die Teilnahme am Grundlagenseminar GS 250, die nicht länger als 4 Jahre zurückliegen darf.
Berechtigung
Die Teilnehmer können nach bestandener Abschlussprüfung GEZE-Feststellanlagen selbstständig und eigenverantwortlich gemäß der allgemeinen Bauartgenehmigung, den geltenden Vorschriften und Hausprüfverordnungen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Betriebssicherheit, vorschriftsmäßiger Installation und Funktion sachkundig abnehmen sowie Prüfungen und Wartung in Anlehnung an DIN 14677 durchführen.